Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestimmungen zur Warenlieferung und Lieferverzögerung:
· Lieferfristen gelten, auch wenn sie schriftlich genannt werden, als annähernd und sind für den Lieferanten nicht verbindlich. Der Lieferant wird sich bemühen, die bestellten Waren innerhalb der geschätzten Frist zu liefern, ist jedoch nicht für die tatsächliche Leistung innerhalb der Frist verantwortlich. Der Lieferant ist außerdem von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die dem Käufer durch die Überschreitung der Lieferfrist entstehen.
· Bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist legt der Lieferant eine neue Lieferfrist fest, die jedoch nicht länger als 45 Tage sein darf. Liefert der Lieferant die bestellte Ware auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und erhält die bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet.
· Hinsichtlich der Montage sind Sie als Käufer verpflichtet, alle Voraussetzungen für die Montage der Jalousien zu schaffen und die Montage am vereinbarten Tag durchführen zu lassen.

Warenannahme:
· Die Ware gilt als vom Käufer übernommen, wenn der Lieferant ihm die tatsächliche Nutzung der gelieferten Ware ermöglicht oder mit der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls. Der Käufer bei der Installation bzw Mit seiner Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigt er die Mangelfreiheit der gelieferten Ware. Mit dieser Annahme der Ware geht die gesamte Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Etwaige spätere Beanstandungen des Käufers im Zusammenhang mit der Übernahme der Ware oder der Gewährleistung offensichtlicher Mängel, die er bei der Übernahme nicht geltend gemacht hat, sind ausgeschlossen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb der Frist ab, ist der Lieferant berechtigt:
     Erfüllung des Vertrages verlangen / Lagergeld in Höhe von 15 % des Vertragswertes verlangen / sofort vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung einbehalten / Ersatz aller etwaigen Kosten und Schäden verlangen, die durch die Nichtabnahme der Ware entstehen, in Als Schadensersatz gilt in diesem Fall auch der entgangene Gewinn des Lieferanten.
· Der Käufer verpflichtet sich, den Lieferanten schriftlich über jede Änderung in Bezug auf die Rechnung zu informieren (insbesondere eine Änderung des Namens oder der Adresse des ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes oder Hauptsitzes des Unternehmens), die sich auf die korrekte Rechnungsstellungsweise auswirken könnte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben. Verzichtet der Käufer auf seine Pflicht, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und über die Ware frei zu verfügen, wenn der Käufer die Ware nicht oder nicht rechtzeitig nach Ablauf der 15-Tage-Frist übernimmt nach dem Anruf zur Übernahme der Ware.
· Der Antriebsriemen und die Riemenmaschine sind Verbrauchsmaterialien und haben eine Garantie von einem (1) Jahr. Die Garantie gilt nicht für Fernsender (Remotes).
· Für alle Produkte gilt eine Garantie von fünf (5) Jahren auf die Antriebsmotoren. Von diesen fünf (5) Jahren beinhalten die ersten zwei (2) Jahre im Falle einer Panne einen kompletten kostenlosen Motoraustausch und die restlichen drei (3) Jahre beinhalten einen kostenlosen Motoraustausch, wobei der Austauschservice entsprechend berechnet wird der jeweils gültigen Preisliste.
· Für Industrie-Rolltore und Garagentore, die für Mehrfamilienhäuser, Unternehmen, Handwerksbetriebe und den Einsatz in Gemeinschaftsgaragen vorgesehen sind, gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verlängert sich die Gewährleistung auf fünf (5) Jahre. Von diesen fünf (5) Jahren beinhalten die ersten zwei (2) Jahre einen kompletten kostenlosen Motor- und Elektronikaustausch, während die restlichen drei (3) Jahre einen kostenlosen Motor- und Elektronikaustausch beinhalten und der Austauschservice gemäß dem geltenden Preis berechnet wird Liste.
· Eine Beschädigung des Profils ist gerechtfertigt, wenn sie bei normalem Licht aus einer Entfernung von 3 m (300 cm) sichtbar ist und das Produkt keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
· Im Falle höherer Gewalt, schlechter Wetterbedingungen oder Unter gesetzlich nicht zulässigen Bedingungen (z. B. gefrorene Strukturen, Wind) kann der Installationstermin unterbrochen oder verzögert werden. Der neue Termin wird abhängig von den Wetterbedingungen festgelegt.
· Der Käufer ist zum Zeitpunkt der Installation bzw Lieferungen zur Kontrolle von Mengen und Maßen.
· Für die Versicherung und den Schutz der Fenster und des Gebäudes muss der Käufer sorgen. Ansonsten haften wir nicht für Verletzungen während der Montagearbeiten.
· Sollte am Montagetag festgestellt werden, dass die Anlage nicht ausreichend für die Montage vorbereitet ist, wird ein neuer Montagetermin festgelegt, der gemäß der aktuellen Preisliste berechnet wird.
· Nach Abschluss der Installation ist der Käufer verpflichtet, die Ware beim Installateur abzunehmen. Wenn der Käufer nicht anwesend ist und das Abnahmeprotokoll nicht vom Käufer unterzeichnet ist, wird davon ausgegangen, dass keine Kommentare zu den durchgeführten Arbeiten vorliegen.
· Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Herstellers.
· Im Falle einer nachträglichen Änderung der Dokumentation wird dem Käufer eine Verwaltungsgebühr von 15 € inklusive Mehrwertsteuer berechnet.
· Im Falle einer Rücksendung des Materials werden die Bearbeitungskosten und das Porto nicht an den Käufer zurückerstattet.
· Rechnungsreklamationen werden innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum berücksichtigt. Für alle Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Ljubljana zuständig.

 

Toleranzen bezüglich der hergestellten Abmessungen des Produkts

Für die Abweichungen des gefertigten Rollos, der Tür oder des Moskitonetzes vom Bestellmaß gelten folgende Toleranzen:

Produktabmessung: Toleranz:
˂ 1,2 m ± 1,5 mm
˃ = 1,2 m ˂ 2,0 mm ± 2,0 mm
˃ = 2,0 m ± 2,5 mm
Für Elemente mit Sonderformen ± 3,0 mm.

 

Besonderheiten bei der Herstellung von Moskitonetzen

Da das Netz am Moskitonetzrahmen befestigt ist, biegt es sich in der Mitte leicht nach innen. Die Biegefestigkeit hängt von der Stärke der Profile und der Größe des Moskitonetzrahmens ab.

Zusammenfügen von Profilen

Aufgrund der Produktionsprozesse und der Toleranzen der Strangpressprofile beträgt die zulässige Abweichung an der Stoßstelle der Profile bis zu 0,5 mm.

Leichter Spalt in den Dichtungsbürsten

Am Moskitonetz sind Dichtungsbürsten angebracht, um den Abstand zwischen Moskitonetz und Fenster abzudichten und das Eindringen von Insekten zu verhindern. In einigen Fällen kann es aufgrund der Einbausituation, wie z Bei stark abgerundeten Fensterrahmen entsteht an der Verbindungsstelle zwischen Bürste und Rahmen ein sichtbarer Lichtspalt. Dieser Spalt misst nur wenige Zehntel Millimeter und ist kleiner als die Öffnung im Moskitonetz, sodass er die Dichtigkeit des Moskitonetzes nicht beeinträchtigt.

Verschlussteile

Die Verschlussteile des Moskitonetzes sind Witterungseinflüssen wie UV-Strahlen, Hitze und Wasser ausgesetzt, die sich auf Schrumpfung, Ausdehnung und Verblassen der Profile auswirken können, was wiederum Auswirkungen auf die Leistung haben kann.

Farbveränderung älterer PVC-Fensterrahmen

Bei älteren PVC-Fenstern kann es vorkommen, dass die Oberfläche des Fensterrahmens unter dem Moskitonetz gelblich wird. Der Grund dafür liegt in der Zusammensetzung des Kunststoffmaterials, aus dem das Fenster besteht. Auch wenn die Oberfläche mit anderen Materialien (zum Beispiel mit Führungen) abgedeckt würde, würde es zu Verfärbungen der Oberfläche kommen. Daher ist die Farbgebung der Rahmen nicht von der Garantie abgedeckt.

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